Die Prüfung und Beratung von Stiftungen beinhaltet gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen/Trusts.
Gemeinnützige Stiftungen ermöglichen dem Stiftenden neben der Verewigung seiner Persönlichkeit die dauerhafte Förderung eines oder mehrerer sozialen Anliegen und damit des Gemeinwohls. Bei gemeinnützigen Stiftungen stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die z.B. die Abgrenzung des ideellen Bereiches von den Bereichen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung betreffen.
Zu nennen ist hier beispielsweise die Ermittlung der Ergebnisse der einzelnen Bereiche. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass nachhaltige Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbereich zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können. Weitere Problembereiche sind: die zeitnahe Mittelverwendung, die optimale Vermögensanlage zur nachhaltigen Erfüllung des Zwecks der Stiftung, etc.
Wir beraten potentielle Stifter bei der Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen bzw. bei der Zustiftung zu bestehenden Stiftungen und können bei Bedarf deren Verwaltung übernehmen sowie Stiftungsvorstände stellen.
Familienstiftungen dienen dem Erhalt des Familienvermögens über mehrere Generationen. Eine Familienstiftung liegt dann vor, wenn das Wesen der Stiftung nach der Satzung und ggfs. dem Stiftungsgeschäft darin besteht, es den Familienmitgliedern zu ermöglichen das Stiftungsvermögen zu nutzen und die Stiftungserträge einzuziehen. Durch die Einführung der Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG für inländische Familienstiftungen und der Hinzurechnung des anteiligen Vermögens bzw. der Einkünfte gem. § 15 AStG bei ausländischen Familienstiftungen ist die Dotierung von Familienstiftungen nur bei genauer Abwägung aller Vor- und Nachteile erwägenswert. Insbesondere zu erwähnen sind die in § 15 Abs. 6 ff. AStG genannten Begünstigungen für Familienstiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in der EU bzw. dem EWR.
LOHR + COMPANY GmbH berät gemeinnützige Stiftungen und in- und ausländische Familienstiftungen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein und deren Stifter.